Landesherrliche Genehmigung für "Altertumsgesellschaft" - 05.04.1813 / 200 Jahre
Das Staatsministerium in Wiesbaden sagt für die Statuten - datiert vom 02. November 1812 - der neu gebildeten nassauischen "Altertumsgesellschaft", die "höchsten Ortes mit besonderem Wohlgefallen" aufgenommen worden seien, die landesherrliche Genehmigung zu. - Am 05.12.1821 erfolgt in erster öffentlicher Versammlung die Neukonstituierung als "Verein für nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung", 1828 wird Goethe Ehrenmitglied. - Die nassauische Gründung von 1812/13 zählt zu den ältesten deutschen Geschichtsvereinen - und führt zusammen mit der "Wetterauischen Gesellschaft für die gesamte Naturkunde" von 1808 die Gründung wissenschaftlich-kultureller Vereine in Hessen an.
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