Abgelaufene Nachricht - Orientierungshilfen des Kultusministeriums für Staatliche Schulämter und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung

Am 01. August 2011 sind mit dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes und des Hessischen Personalvertretungsgesetzes die in wesentlichen Teilen neugefassten Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes zur Sonderpädagogischen Förderung in Kraft getreten. Die Erarbeitung der neuen Rechtsverordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigung (VOSB) dauert aufgrund der sehr umfangreichen Anhörungen und deren Auswertung noch an und wird voraussichtlich bis zum Ende des Quartals vorliegen.

Das Kultusministerium habe sich angesichts der zentralen Bedeutung des „Themas Inklusion“ mit Blick auf deren erfolgreiche Umsetzung in der Schulpraxis sehr darum bemüht, sämtliche Betroffenenverbände, Interessenverbände der Lehrkräfte, Vertreter der Schulämter beziehungsweise Studienseminare und Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände in die Erarbeitung der neuen VOSB einzubeziehen, erklärte Kultusministerin Dorothea Henzler. Ergänzungs- und Änderungsvorschläge würden bei fachlicher Vertretbarkeit in die Novelle des Verordnungstexts eingearbeitet.

„Wir wollen bei diesem wichtigen Thema eine größtmöglich Beteiligung, aber gleichzeitig auch die Schulen in die Lage versetzen, sich möglichst frühzeitig auf das kommende Schuljahr vorbereiten zu können“, sagte Kultusministerin Dorothea Henzler. Deshalb stelle das Kultusministerium den Staatlichen Schulämtern und Schulen Orientierungshilfen zur Auslegung der Vorschriften des Hessischen Schulgesetzes über die sonderpädagogische Förderung sowie Muster-Vordrucke und Formulare zur Verfügung.

Nach dem neuen Hessischen Schulgesetz werden alle schulpflichtigen Kinder in der allgemeinen Schule angemeldet. „Wir wollen Eltern aber auch weiterhin die Wahl eines differenzierten Förderschulangebotes bieten. Das Wohl des Kindes muss im Mittelpunkt stehen. Der Fokus des inklusiven Unterrichts wird sehr viel stärker auf die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern gerichtet sein. Für dieses Ziel wollen wir alle Maßnahmen und Ressourcen so wirkungsvoll wie möglich einsetzen“, so die Ministerin.

Die Eltern würden künftig noch stärker in alle Entscheidungsprozesse eingebunden, so dass keine wesentliche Entscheidung ohne Berücksichtigung des Elternwillens getroffen werde. Weiterhin werde angestrebt, dass künftig jeder allgemeinen Schule ein sonderpädagogisches Beratungsund Förderzentrum (BFZ) zugeordnet ist, mit dem sie die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen klärt und umsetzt. Die sonderpädagogischen Ressourcen sollen in der allgemeinen Schule für die Bereiche Lernen, Erziehen, Sprachförderung gebündelt werden. Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen des Hören, des Sehens, der Motorik oder bei Krankheit erhalten individuelle Hilfen.

Die inklusiven Strukturen sollen grundsätzlich vor Ort entwickelt werden, indem kompetente Lehrerinnen und Lehrer im Team die individuelle Förderung gestalten. Schulleiterinnen und Schulleiter sollen mit dem Kollegium über die Organisation der Förderung, der Gruppengröße sowie über die Einbindung außerschulischer Hilfen, wie Therapien, Eingliederungshilfen und Jugendhilfemaßnahmen entscheiden.

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